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I. ALLGEMEINES

Für sämtliche Bestellungen gelten nach­ste­hen­de Lieferservice-Bedingungen. Diese Bedingungen sind auf der Website der Fir­ma Vital Melas (www.vital-meals.com) ein­seh­bar. Die Lieferservice-Bedingungen gelten durch jede Form der Bestellung und spä­testens mit Entgegennahme der Ware als anerkannt.

Etwaig von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kun­den haben auch dann keine Gültigkeit, wenn Vital Meals in Kenntnis dieser ab­wei­chen­den Bedingungen das Rechtsgeschäft ausführt.

II. VERTRAGSSCHLUSS

Die in den Flyern, auf Facebook und auf der Website von Vital Meals enthaltenen Offerten stel­len eine Auf­forderung an den Kunden dar, durch Bestellung ein konkretes Kauf­an­ge­bot (Bestellung) zu unter­breiten.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware zu dem im Aushang, im Flyer bzw. auf der Website genannten Preis erwerben zu wol­len. Vital Meals ist berechtigt, die Annahme dieses Vertragsangebotes ent­weder schrift­lich oder durch Auslieferung der Ware anzunehmen.

Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, bestätigt Vital Meals die Be­stel­lung unverzüglich. Die Bestätigung des Zugangs einer Bestellung stellt dabei je­doch noch keine ver­bindliche Annahme der Bestellung dar, kann jedoch mit der An­nahmeerklärung verbun­den werden. Der Vertragstext der Bestellung auf elektroni­schem Weg wird von Vital Meals mit den vom Kunden bei Bestellung ge­nannten per­sön­li­chen Daten gespeichert.

Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in dem Flyer beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produktdarstellungen ist Vital Meals zur konkreten Preis­be­rech­nung berech­tigt. Der Kunde hat in diesem Fall ein uneingeschränktes Rück­trittsrecht vom Liefer­vertrag.

Die in Flyern, auf Facebook, beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produkt­dar­stellungen von Vital Meals wiedergegebenen Bilder sind symbolisch; die Wa­ren können in Aus­führung, Gestal­tung und Farbe abweichen. Die Qualität der Ware ist im Rahmen des Vital Meals-Service-Systems jedoch stets gewährleistet.

Bestellungen des Kunden können online, per eMail oder telefo­nisch auf Grundlage dieser Lieferbedingungen aufgegeben werden. Telefonisch ist Vital Meals innerhalb der Geschäftszeiten zu errei­chen.

Die Kundenbestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs während der Geschäfts­zei­ten bearbeitet, soweit nicht betriebliche Erfordernisse eine abweichende Hand­ha­bung erfordern.

Der Mindestbestellwert und Lieferkosten stehen in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen Stadtsalat und dem Lieferort. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Flyer und dem Internet-Bestellformular.

III. LIEFERUNG

Vital Meals liefert, solange der Vorrat reicht.

Die Lieferung durch Vital Meals erfolgt schnellstmöglich, regelmäßig binnen 45 Minuten. Sämtliche Angaben über die Lieferfrist und/oder einen Lieferzeitpunkt, einschließlich etwaiger Lieferzeitenprognosen sind unverbindlich, soweit nicht aus­nahmsweise Lieferfrist und/oder Lieferzeitpunkt sei­tens Vital Meals ausdrück­lich und schriftlich zugesagt wurden. Dies gilt auch für Terminbestellungen des Kunden, deren Verbindlichkeit ausdrücklich und schriftlich durch Vital Meals zugesagt werden muss.

Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb des auf der Homepage veröffentlichen Liefergebietes, es sei denn, Vital Meals sagt eine Lieferung außerhalb dieses Liefergebietes ausdrücklich und schrift­lich zu.

Die in den Flyern beziehungsweise auf der Website von Vital Meals ge­nann­ten Preise sind Bruttopreise und verstehen sich zzgl. möglicher Liefergebühren.

Die Kaufpreiszahlung erfolgt bar bei der Warenübergabe oder online zum Bestellzeitpunkt.

Sollten bei Auslieferung Kunden zum vereinbarten beziehungsweise voraussichtlichen Lie­fer­ter­min nicht angetroffen werden, behält sich Vital Meals vor, eine Auf­wands­entschä­di­gung zu berechnen. Dieses Recht zur Berechnung einer Aufwands­ent­schädigung besteht auch, wenn eine Auslieferung aus Gründen scheitert, die im Ver­ant­wortungsbereich des Kun­den liegen (Beispiel: defekte Türklingel). Die Höhe der Auf­wands­entschädigung ent­spricht dem Brutto-Bestellwert.

IV. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von Vital Meals.

 

V. MÄNGELHAFTUNG

Vital Meals übernimmt keine Beschaffenheitsgarantie oder sonstige Ga­ran­tien.

Der Kunde wird die Ware bei Übergabe auf äußere Beschädigungen und offensichtliche Feh­ler überprüfen und gegebenenfalls sofort reklamieren. Sollten während des Trans­portes Schäden und/oder Verluste auftreten, wird der Fahrer den Kunden direkt und un­ver­züglich unter gleichzeitiger Mitteilung an Vital Meals informieren.

Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung durch Er­satz­lie­fe­rung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde bei einem nicht un­er­heb­li­chen Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kauf­preis mindern oder Scha­dens­er­satz geltend machen.

Weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind aus­geschlossen, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt.

Stadtsalat haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst ent­standen sind; insbesondere ist eine Haftung von Stadtsalat für entgangenen Ge­winn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.

Soweit die Haftung von Stadtsalat ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Er­fül­lungs­ge­hil­fen von Vital Meals.

Vorstehende (Ziff. 4-6) Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensur­sache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden (Ver­letzung von Leben, Körper, Gesundheit) vorliegt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus den §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz be­sitzt.

Verletzt Vital Meals eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig, ist die Ersatz­pflicht von Stadtsalat auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Scha­den beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, de­ren Erfüllung die ord­nungs­gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst er­mög­licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder die Vital Meals dem Ver­trags­partner nach dem Vertragsinhalt ge­ra­de zu gewähren hat.

VI. DATENSCHUTZ/JUGENDSCHUTZ

Die gemäß vorstehender Ziffer II.3. gespeicherten Kundendaten beinhalten den Namen, die Anschrift mit der dazugehörigen Postleitzahl, die Telefonnummer, so­wie die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde erklärt mit der Warenbestellung sein Einverständnis, dass die von Stadtsalat gemäß vorstehender Ziffer II.3. gespeicherten Kundendaten innerhalb des Vital Meals-Service-Systems intern verarbeitet und zum Zwecke der Marktanalyse und personalisierten Werbung den hieran beteiligten Unternehmen übermittelt werden. Sie können dieser Verwendung Ihrer Daten widersprechen. Für Widerspruch bitten wir um eine E-Mail an: emal27@yahoo.de

Stadtsalat wird das Jugendschutzgesetz berücksichtigen. Der Kunde ist ver­pflich­tet, bei der Bestellung von dem Jugendschutzgesetz unterfallenden Waren den ent­sprechenden Altersnachweis zu führen.

VII. EXTERNE LINKS, HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Vital Meals übernimmt keine Haftung für die mit ihrer Homepage/Website ver­linkten Seiten. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise, die auf den durch Links auf der Homepage/Website von Stadtsalat erreichbaren Internet-Seiten ent­halten sind, sind aus­schließ­lich die Betreiber beziehungsweise Inhaber dieser Internet­seiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Versprechungen und alle sonstigen Mög­lich­kei­ten, die dort ge­nutzt werden können.

 

VIII. ANWENDBARES RECHT

Sämtliche mit Stadtsalat geführten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundes­republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

IX. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäfts­be­zie­hung ist unser Geschäftssitz, wenn unser Kunde Kaufmann, juristische Per­son des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

X. REGELUNGSLÜCKE

Haben sich die Vertragsparteien bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen an­sehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, tat­sächlich nicht geeinigt, so ist Stadtsalat unter Berücksichtigung und in Ergän­zung der getroffenen Vereinbarungen berechtigt, die Regelungslücke unter Berück­sich­tigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.

 

XI. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages unwirksam, so be­rührt es die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht. Die Parteien sind verpflich­tet, die nich­tige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächs­ten kommt.

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